Schwimmbad-Sanierung 2026 und der Doppelweg aus Land und Bund
Land und Bund fördern die Sanierung kommunaler Bäder seit 2025 auf zwei getrennten Wegen. Wann welche Schiene greift und wie sich beide kombinieren lassen.
Seit 2025 lassen sich kommunale Bäder in Baden-Württemberg über zwei Wege fördern, einen des Landes und einen des Bundes. Das Land knüpft an die schulische Nutzung an, der Bund an das öffentlich zugängliche Bad. Beide Schienen folgen eigenen Regeln, eigenen Stichtagen und eigenen Antragswegen. Wer früh klärt, welcher Weg passt, verschenkt keine Frist.
1. Anlass
Viele kommunale Bäder kommen in die Jahre. Technik, Becken und Hülle sind oft seit Jahrzehnten in Betrieb, und der Sanierungsstau wächst von Haushaltsjahr zu Haushaltsjahr weiter an. Bis vor Kurzem fehlte für reine Bäder eine verlässliche Förderkulisse, also die Gesamtheit der für ein Vorhaben in Frage kommenden Programme von Land, Bund und EU. Innerhalb weniger Monate hat sich das geändert.
Das Land hat die Verwaltungsvorschrift zum Schulhausbau neu gefasst. Die Neufassung wurde am 13. November 2025 erlassen und gilt rückwirkend ab dem 1. Januar 2025. Sie nimmt die Sanierung von Lehrschwimmbecken und schulisch genutzten kommunalen Schwimmbädern neu als Förderzweck auf, Freibäder eingeschlossen, sofern diese Becken dem Schwimmunterricht an den Schulen vor Ort tatsächlich dienen und nicht allein dem freien Badebetrieb.
Der Bund zog kurz darauf nach. Am 20. März 2026 erschien der Schwimmbad-Aufruf im Programm zur Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur, das in der Förderpraxis kurz als SKS geführt wird. Er wird aus dem Sondervermögen finanziert und richtet sich an öffentlich zugängliche kommunale Hallen- und Freibäder. Damit liegen zwei Wege nebeneinander, die sich an unterschiedliche Gegebenheiten richten.
2. Rechtslage
Entscheidend ist die saubere Trennung der beiden Schienen. Der Unterschied liegt weniger in der Höhe als in der Frage, woran die Förderung jeweils anknüpft.
Der Landesweg läuft über die Verwaltungsvorschrift zum Schulhausbau. Gefördert wird, weil das Becken dem Schwimmunterricht an Schulen dient. Maßgeblich ist also die schulische Nutzung, nicht der allgemeine Badebetrieb. Der Antrag geht an das zuständige Regierungspräsidium, das hier als Bewilligungsstelle wirkt. Die Frist ist fest. Anträge sind bis spätestens zum 1. Oktober beim Regierungspräsidium einzureichen, sodass die Vorarbeit am eigenen Haus rechtzeitig vor diesem Stichtag abgeschlossen sein muss. Das Land verlangt zudem eine Bestätigung zu Fremd-Fördermitteln, damit eine unzulässige Doppelförderung ausgeschlossen bleibt.
Der Bundesweg folgt einer anderen Logik. Er fördert das öffentlich zugängliche Bad als kommunale Einrichtung, unabhängig davon, ob dort auch Schulschwimmen stattfindet. Der Zugang läuft über das Förderportal des Bundes, technisch über easy-Online, zunächst mit einer Projektskizze. Voraussetzung ist ein Beschluss des zuständigen Gremiums, also ein Gemeinderats- oder Kreistagsbeschluss zum Vorhaben, der die Maßnahme politisch trägt und ihre Finanzierung im Haushalt verankert. Ohne diese Beschlussreife ist eine Skizze nicht aussichtsreich.
Ein Hinweis zum Verfahren des Bundes. Die erste Skizzenfrist im SKS-Schwimmbad-Aufruf lag im Juni 2026 und ist verstrichen. Sie taugt aber als Muster für das, was eine Folgerunde verlangt. Für 2026 ist eine weitere Runde zu erwarten, ein festes Datum steht dafür noch nicht fest. Wer die Unterlagen jetzt vorbereitet, ist für den nächsten Aufruf gerüstet, statt unter Zeitdruck zu geraten.
So lassen sich die Wege gegenüberstellen. Das Land setzt an der schulischen Nutzung an und prüft über das Regierungspräsidium zum festen Stichtag 1. Oktober. Der Bund setzt am öffentlichen Bad an und prüft über das Förderportal in Runden, jede mit eigener Skizzenfrist und der Beschlussreife als Eintrittskarte. Ein Bad, das Schulschwimmen und öffentlichen Betrieb verbindet, kann beide Schienen berühren.
3. Bedeutung für die Kommune
Für die Verwaltung verschiebt sich die erste Frage. Stand früher die Förderfähigkeit überhaupt im Raum, geht es jetzt darum, welcher der beiden Wege zum eigenen Bad passt und ob am Ende sogar beide in Frage kommen. Diese Einordnung entscheidet über Frist, Antragsweg und Unterlagen.
Beide Schienen lassen sich grundsätzlich kombinieren, bis zur Grenze von 100 Prozent der förderfähigen Kosten. Land und Bund sind also kumulierbar, was die Kombination mehrerer Förderungen für dasselbe Vorhaben meint. Das klingt verlockend, hat aber eine Bedingung, die früh zu klären ist. Die konkrete Kombinierbarkeit im Einzelfall ist mit dem Regierungspräsidium und dem Bund abzustimmen, bevor die Planung darauf aufbaut. Wer das versäumt, riskiert eine Förderlücke, weil sich am Ende herausstellt, dass die angenommene Kumulierung im konkreten Fall nicht trägt.
Hinzu kommt der Aufwand, der oft unterschätzt wird. Ein Gemeinderats- oder Kreistagsbeschluss braucht Vorlauf, eine Sitzung und eine belastbare Kostenschätzung. Die schulische Nutzung muss für den Landesweg nachvollziehbar dokumentiert sein, etwa über Belegungspläne und die Zuordnung der Schulen. Für ein kleines Rathaus mit knapper Personaldecke wird daraus rasch ein Projekt mit eigenem Zeitplan, das Vorlauf und feste Zuständigkeiten verlangt.
Mandatsträger sollten zudem die Folgekosten im Blick behalten. Eine Förderung trägt die Sanierung, nicht den dauerhaften Betrieb. Bäder gehören zu den unterhaltsintensiven Einrichtungen einer Gemeinde. Die Frage, wie sich der laufende Betrieb nach der Sanierung finanzieren lässt, gehört von Beginn an in die Überlegung, nicht erst nach dem Förderbescheid.
4. Handlungsspielraum
Vier Schritte ordnen den Weg zur Sanierungsförderung.
Erstens das Nutzungsprofil klären. Wird das Bad überwiegend schulisch genutzt, führt der Weg über das Land und das Regierungspräsidium. Steht der öffentliche Betrieb im Vordergrund, ist der Bundesweg die naheliegende Schiene. Bei einem Bad mit beidem lohnt es sich, beide Wege zu prüfen. In jedem Fall sollte die schulische Nutzung sauber dokumentiert vorliegen, weil sie den Landesweg überhaupt erst eröffnet.
Zweitens die Beschlussreife herstellen. Für die zu erwartende Folgerunde des Bundes braucht es einen Gemeinderats- oder Kreistagsbeschluss und die Registrierung im Förderportal. Diese Vorarbeit lässt sich unabhängig vom genauen Termin des nächsten Aufrufs leisten. Parallel gehört der Landes-Stichtag zum 1. Oktober fest in den Kalender, denn er kommt jedes Jahr wieder.
Drittens die Kumulierung vorab abstimmen. Bevor die Finanzierung auf der Kombination beider Schienen aufgebaut wird, ist die Frage mit Regierungspräsidium und Bund zu klären. Die Obergrenze von 100 Prozent der förderfähigen Kosten ist einzuhalten, und eine Doppelförderung ist zu dokumentieren. Diese Abstimmung kostet etwas Zeit, schützt aber vor einer Finanzierungslücke im Vollzug.
Viertens die Unterlagen jetzt vorbereiten. Kostenschätzung, Beschluss-Vorlage, Nutzungsnachweis und Skizzentext lassen sich in den ruhigen Wochen erstellen, lange bevor eine Frist drückt und die ohnehin knappe Personaldecke ins Wanken gerät. Wer mit fertigen Unterlagen in eine Folgerunde geht, hat den entscheidenden Vorsprung.
Schweizer & Partner begleitet Kommunen dabei, das passende Nutzungsprofil zu bestimmen, die Beschlussreife herzustellen und beide Schienen rechtssicher zu kombinieren. Der erste Schritt ist meist ein nüchterner Blick auf das Bad, seine Nutzung und die anstehenden Kosten.
Zusammenfassung
Land und Bund fördern die Bäder-Sanierung auf zwei Wegen. Das Land knüpft an die schulische Nutzung und den Stichtag 1. Oktober an, der Bund an das öffentliche Bad und einen Gremienbeschluss. Beide sind kombinierbar, nach vorheriger Abstimmung.
Quellen
- Schulhausbau-Förderung und Verwaltungsvorschrift zum Schulhausbau, Kultusministerium Baden-Württemberg, Neufassung erlassen 13. November 2025, rückwirkend ab 1. Januar 2025. https://km.baden-wuerttemberg.de/de/schule/programme-und-foerderprogramme/schulhausbau-in-baden-wuerttemberg
- Aufruf zur Sanierung kommunaler Schwimmbäder im Programm SKS, Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung, 20. März 2026. https://www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/forschung/aufrufe/aktuelle-meldungen/sks-sb.html
- Projektaufruf SKS, Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, Pressemitteilung März 2026. https://www.bmwsb.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2026/03/Projektaufruf_SKS.html
- Schweizer & Partner, Beratungspraxis Förderung und Kapital (anonym).